Tyche Consulting GmbH, Geschäftsbezeichnung «Klaumo»
1. Begriffe und Gegenstand
1.1Diese AGB regeln, wie die Tyche Consulting GmbH, Tobelstrasse 13, 5445 Eggenwil, Schweiz, UID CHE-351.849.013 («Klaumo»), für ihre Kundinnen und Kunden («Kunde») Lösungen mit künstlicher Intelligenz, Automatisierungen und digitale Lösungen einrichtet, betreibt und betreut. «Klaumo» ist eine Geschäftsbezeichnung der Tyche Consulting GmbH; Vertragspartnerin ist immer die Tyche Consulting GmbH.
1.2In diesen AGB bedeuten:
- Offerte: das schriftliche Angebot von Klaumo mit Leistungsbeschreibung, Mengen und Preisen;
- Lösung: alles, was Klaumo nach der Offerte für den Kunden einrichtet oder betreibt, zum Beispiel ein Agent, eine Automatisierung, eine Website, ein Shop, eine App, ein Werbekonto oder ein lokales KI-System;
- Agent: ein Programm, das mit Hilfe von KI-Modellen selbständig spricht, schreibt oder Aufgaben ausführt, zum Beispiel am Telefon, im Chat, in WhatsApp, auf der Website oder intern für die Mitarbeitenden des Kunden;
- Einrichtung: die einmalige Arbeit bis zum produktiven Start der Lösung (Analyse, Konzept, Aufbau, Anbindung, Test);
- Betreuung: der laufende Betrieb, die Überwachung, Anpassung und Unterstützung gegen eine monatliche Gebühr;
- Endnutzer: Personen, die mit der Lösung in Kontakt kommen, zum Beispiel Anrufende, Schreibende, Website-Besucher, Kundinnen und Kunden oder Mitarbeitende des Kunden;
- Kundendaten: alle Daten, die der Kunde, seine Mitarbeitenden oder Endnutzer in die Lösung eingeben oder die beim Betrieb entstehen (zum Beispiel Aufzeichnungen, Transkripte, Anfragen, Kontakte, Auswertungen);
- Drittanbieter: Unternehmen, deren Dienste Klaumo für die Lösung nutzt, zum Beispiel für Sprache, Sprachmodelle, Telefonie, Nachrichten, Hosting und Datenbanken;
- enthaltene Menge: die in der Monatsgebühr enthaltenen Einheiten, zum Beispiel Gesprächsminuten, Antworten, Beiträge oder Stunden;
- Arbeitstag: Montag bis Freitag, ausser gesetzliche Feiertage im Kanton Aargau;
- schriftlich: auf Papier mit Unterschrift oder in Textform, insbesondere per E-Mail.
1.3Die Lösungen werden überwiegend als Dienst über das Internet betrieben. Klaumo stellt dafür die serverseitige Infrastruktur über eigene Konten und Konten bei Drittanbietern bereit. Für die eigene Infrastruktur (Geräte, Internetzugang, Telefonanlage, eigene Software) ist der Kunde verantwortlich. Bei lokalen KI-Systemen gilt die Aufteilung der Offerte.
2. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
2.1Klaumo schliesst Verträge nur mit Unternehmen, Selbständigen und Organisationen ab, nicht mit Konsumentinnen und Konsumenten. Der Kunde bestätigt, dass er den Vertrag für seine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit abschliesst.
2.2Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge:
- die vom Kunden angenommene Offerte mit Leistungsbeschreibung und Preisen;
- der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) mit seinen Anhängen;
- bei Kunden mit Berufsgeheimnis: die Vereinbarung zum Berufsgeheimnis;
- bei Kunden mit Sitz in der EU oder im EWR: der Zusatz DSGVO;
- diese AGB.
2.3Die Vereinbarung zum Berufsgeheimnis und der Zusatz DSGVO gehen in ihrem Regelungsbereich (Berufsgeheimnis, Datenschutz nach DSGVO) auch dem AVV vor. Im Übrigen gilt die Rangfolge nach Ziffer 2.2.
2.4Der AVV gilt mit dem Vertragsschluss, sobald Klaumo Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet. Der Zusatz DSGVO gilt mit dem Vertragsschluss, wenn der Kunde seinen Sitz in der EU oder im EWR hat. Eine Unterschrift ist dafür nicht nötig. Die Vereinbarung zum Berufsgeheimnis schliessen die Parteien schriftlich ab, sobald der Kunde einem Berufsgeheimnis untersteht; bis dahin bearbeitet Klaumo keine geheimnisgeschützten Daten.
2.5Jedes Dokument trägt ein Datum («Stand»). Klaumo stellt dem Kunden die geltende Fassung mit der Offerte zu und frühere Fassungen auf Anfrage.
2.6Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Klaumo und dem Kunden, auch für spätere Zusatzaufträge, ohne dass jedes Mal auf sie verwiesen werden muss. Es gilt jeweils die Fassung, die nach Ziffer 28 gültig ist.
2.7Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Klaumo ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dass Klaumo sie kennt, ihnen nicht widerspricht oder Leistungen erbringt, gilt nicht als Zustimmung. Wünsche des Kunden zum Inhalt der Leistung werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie in der Offerte stehen oder Klaumo sie schriftlich bestätigt.
3. Vertragsschluss
3.1Klaumo erstellt nach einem Gespräch eine schriftliche Offerte. Sie ist 30 Tage gültig, wenn nichts anderes darin steht.
3.2Preisangaben auf der Website, in Unterlagen, Präsentationen und im Gespräch mit Kaia oder einem anderen Agenten von Klaumo sind unverbindliche «ab»-Preise und Beschreibungen. Verbindlich ist nur die Offerte.
3.3Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich annimmt. E-Mail und elektronische Signatur genügen. Wer die Offerte für den Kunden annimmt, bestätigt, dazu berechtigt zu sein.
3.4Bestellt der Kunde ohne Offerte, zum Beispiel eine Zusatzleistung während der Betreuung, ist er 14 Tage an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn Klaumo die Bestellung schriftlich bestätigt oder für den Kunden erkennbar mit der Arbeit beginnt. Eine blosse Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
3.5Erklärungen per E-Mail oder über ein gemeinsames System gelten als am selben Arbeitstag zugegangen, wenn sie an einem Arbeitstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr eintreffen; sonst am nächsten Arbeitstag um 08:00 Uhr.
3.6Der Kunde gibt vor dem Start wahrheitsgemäss an: Firma, Rechtsform, Adresse, UID oder MWST-Nummer, Name und Kontaktdaten der zeichnungsberechtigten und der zuständigen Personen sowie Rechnungsangaben. Klaumo darf dafür angemessene Nachweise verlangen, zum Beispiel einen Handelsregisterauszug. Der Kunde meldet Änderungen dieser Angaben umgehend.
4. Leistungen
4.1Bereiche. Klaumo bietet insbesondere an: Analyse von Abläufen und Automatisierung; KI-Agenten für Telefon, Chat und Nachrichten, Terminbuchung, Shops, das interne Wissen einer Firma («Firmengedächtnis») und sprechende Avatare; Inhalte von der Strategie über Produktion und Veröffentlichung bis zur Auswertung; Websites, Shops, Web- und Mobile-Apps, Werbung, lokale Auffindbarkeit (lokales SEO) und Sichtbarkeit in KI-Suchen (GEO); lokale KI-Systeme für Unternehmen. Was Klaumo im Einzelfall schuldet, steht nur in der Offerte.
4.2Leistungsbeschreibung. Der Umfang ergibt sich aus der Offerte und den Unterlagen, auf die sie ausdrücklich verweist. Andere Angaben, etwa auf der Website oder in Präsentationen, gehören nicht dazu. Der Kunde prüft die Offerte vor der Annahme darauf, ob sie seinen Anforderungen entspricht und vollständig ist.
4.3Änderungen des Umfangs. Nach Vertragsschluss ändern die Parteien den Umfang nur gemeinsam und schriftlich. Eine Änderung kann Preise und Termine verschieben; Klaumo nennt die Folgen vor der Umsetzung.
4.4Einrichtung. Klaumo analysiert die Abläufe des Kunden, erstellt ein Konzept, richtet die vereinbarte Lösung ein, verbindet sie mit den Systemen des Kunden und testet sie. Der genaue Umfang steht in der Offerte.
4.5Betreuung. Mit der monatlichen Gebühr betreibt und überwacht Klaumo die Lösung, passt sie an, aktualisiert sie und unterstützt den Kunden gemäss Ziffer 9. Die enthaltenen Mengen (zum Beispiel Gesprächsminuten oder Nachrichten) stehen in der Offerte.
4.6Sorgfalt und Gestaltung. Klaumo arbeitet fachgerecht nach dem Stand der Technik bei Vertragsschluss. Gibt es mehrere fachgerechte Wege, wählt Klaumo innerhalb der Offerte den Weg, zum Beispiel das Modell, die Stimme oder das Werkzeug.
4.7Gleichwertiger Ersatz. Klaumo darf einzelne Bestandteile durch gleichwertige ersetzen, wenn das dem Zweck der Lösung dient, technisch sinnvoll oder rechtlich nötig ist und die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben. Für Drittanbieter gilt Ziffer 11.
4.8Kein bestimmter Erfolg. Klaumo schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie mehr Umsatz oder mehr Termine. Insbesondere sichert Klaumo keine Platzierung in Suchmaschinen, Karten oder KI-Antworten, keine Reichweite von Beiträgen und keine Ergebnisse von Werbekampagnen zu. Die in der Ablaufanalyse genannten Einsparungen sind Schätzungen; es gilt nur die Geld-zurück-Regel nach Ziffer 12.7.
4.9Bestandteile des Kunden. Bindet der Kunde eigene Programme, Schnittstellen, Inhalte, Daten oder Dienste Dritter in die Lösung ein oder verlangt er deren Einbindung, betreibt Klaumo diese nur technisch. Für ihren Inhalt, ihre Rechtmässigkeit und ihre Funktion ist der Kunde verantwortlich.
4.10Teilleistungen. Klaumo darf teilbare Leistungen in Etappen liefern.
4.11Termine. Termine und Fristen von Klaumo sind Richtwerte, ausser sie sind in der Offerte ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Verzögert sich die Arbeit, weil der Kunde nicht mitwirkt (Ziffer 6), weil ein Drittanbieter nicht liefert oder wegen höherer Gewalt (Ziffer 27), verschieben sich die Termine um diese Zeit und um eine angemessene Zeit für die Wiederaufnahme. Klaumo informiert den Kunden darüber schriftlich.
4.12Schulung und Beratung. Die Einführung in die Lösung im Umfang der Offerte ist enthalten. Weitergehende Schulungen, wiederholte Erklärungen und individuelle Beratung verrechnet Klaumo nach Aufwand (Ziffer 12.8).
4.13Erfüllungsort ist der Sitz von Klaumo in Eggenwil. Klaumo erbringt die Leistungen in der Regel aus der Ferne.
5. Künstliche Intelligenz
5.1Grenzen der KI. KI-Agenten erzeugen Antworten automatisch. Sie können sich irren, etwas missverstehen oder unvollständig antworten. Dasselbe gilt für Texte, Bilder und Videos, die mit KI erstellt werden. Klaumo richtet die Agenten so ein, dass sie nur im vereinbarten Rahmen antworten und bei Unsicherheit an einen Menschen weitergeben. Eine fehlerfreie Antwort in jedem Einzelfall kann Klaumo nicht zusichern.
5.2Prüfung durch den Kunden. Der Kunde prüft vor dem Start und danach regelmässig, ob der Agent richtig antwortet, insbesondere zu Preisen, Öffnungszeiten, Angeboten und Abläufen. Mit KI erstellte Inhalte prüft er vor der Veröffentlichung, soweit die Offerte keine automatische Veröffentlichung ohne Freigabe vorsieht. Der Kunde legt fest, worüber der Agent nicht spricht. Ein Agent gibt keine verbindliche rechtliche, medizinische, steuerliche oder finanzielle Beratung.
5.3Keine allein automatisierten Entscheide. Die Lösungen sind nicht dafür gedacht, ohne Menschen Entscheide zu fällen, die für Endnutzer rechtliche Folgen haben oder sie erheblich beeinträchtigen (Art. 21 DSG). Will der Kunde die Lösung so einsetzen, braucht es eine schriftliche Vereinbarung. Der Kunde sorgt dann als Verantwortlicher für die gesetzlichen Pflichten, insbesondere für Information und menschliche Überprüfung.
5.4Verantwortung für Vorgaben. Der Kunde ist verantwortlich für seine Vorgaben (Anweisungen, Wissensinhalte, Einstellungen, Einsatzzweck) und für die Inhalte, die auf dieser Grundlage entstehen und die er nutzt oder verbreitet. Die Verantwortung von Klaumo für die fachgerechte Einrichtung und den Betrieb (Ziffern 4.6, 22 und 23) bleibt bestehen.
5.5Hinweis auf KI. Endnutzer erfahren zu Beginn jedes Gesprächs, dass sie mit einer KI sprechen. Klaumo stellt den Hinweistext bereit und richtet ihn als ersten Satz des Agenten ein. Der Kunde darf den Hinweis nicht entfernen oder abschwächen. Wendet sich die Lösung an Personen in der EU, beachtet der Kunde zusätzlich die Transparenzpflichten der KI-Verordnung der EU (Zusatz DSGVO). Mit KI erstellte Bilder, Videos und Stimmen kennzeichnet der Kunde, wo das Gesetz oder die Regeln einer Plattform es verlangen; Klaumo unterstützt ihn dabei.
5.6Aufzeichnung und Transkript. Agenten können Gespräche aufzeichnen und als Text festhalten. Der Kunde sorgt dafür, dass Endnutzer vorher darüber informiert werden und, wo nötig, einwilligen (Art. 179bis und 179ter StGB). Klaumo stellt dafür einen Hinweistext bereit. Lehnt eine Person die Aufzeichnung ab, wird nicht aufgezeichnet oder das Gespräch an einen Menschen übergeben. Aufzeichnungen und Transkripte werden nach den Fristen des AVV gelöscht.
5.7Sensible Abläufe. Der Kunde überlegt sorgfältig, welche Informationen der Agent erhalten und herausgeben darf. Gibt ein Agent persönliche Auskünfte (zum Beispiel zu Bestellungen, Terminen oder Rechnungen), baut Klaumo auf Wunsch des Kunden eine Prüfung der Identität ein. Agenten fragen keine Passwörter, Karten- oder Kontonummern ab; Zahlungen laufen nur über gesicherte Zahlungslinks.
5.8Stimmen und Personen. Die Lösungen erkennen Personen nicht an ihrer Stimme und erstellen keine Stimmprofile zur Identifikation. Die Stimme oder das Aussehen einer realen Person (zum Beispiel für einen Avatar) verwendet Klaumo nur mit schriftlicher Einwilligung dieser Person, die der Kunde beschafft.
5.9Training. Klaumo verwendet Kundendaten nicht, um KI-Modelle zu trainieren (Ziffer 20.7).
5.10Berufsgeheimnis. Für Kunden mit Berufsgeheimnis gilt zusätzlich Ziffer 21.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1Der Kunde gibt Klaumo rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung die Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen, die für die Einrichtung und den Betrieb nötig sind. Zeigt sich erst während der Arbeit, dass mehr nötig ist, liefert er es umgehend nach.
6.2Der Kunde prüft die Inhalte, die der Agent verwenden soll (Preise, Öffnungszeiten, Angebote, Antworten), und die Unterlagen, die er Klaumo gibt, auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit.
6.3Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Inhalte und der Datenbearbeitung in seinem Unternehmen verantwortlich. Er sorgt insbesondere dafür, dass
- Endnutzer den Hinweis auf KI und Aufzeichnung erhalten (Ziffern 5.5 und 5.6);
- er Personen nur kontaktiert, wenn sie eingewilligt haben oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht (Ziffer 7.3);
- seine Datenschutzerklärung die eingesetzten Agenten erwähnt (Ziffer 20.5).
6.4Klaumo liefert keine Leistungen, die für sich allein rechtswidrig sind, zum Beispiel ein fremdes Werk ohne Erlaubnis. Klaumo prüft aber nicht, ob der vom Kunden geplante Einsatz rechtlich zulässig ist, etwa nach Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Persönlichkeits-, Berufs- oder Datenschutzrecht. Diese Prüfung macht der Kunde selbst oder lässt sie durch eine Fachperson machen.
6.5Der Kunde erfüllt die technischen Voraussetzungen, die Klaumo nennt, zum Beispiel eine Rufumleitung auf die Nummer des Agenten, einen aktuellen Browser oder Zugänge zu seinen Systemen.
6.6Der Kunde meldet Fehler und falsche Antworten des Agenten so schnell wie möglich an support@klaumo.ch oder telefonisch (Ziffer 9).
6.7Ändert der Kunde selbst oder ein Dritter die Lösung, die Telefonnummern, die angebundenen Systeme oder die Inhalte, informiert er Klaumo vorher.
6.8Wirkt der Kunde nicht, verspätet oder mangelhaft mit, verschieben sich die Termine (Ziffer 4.11). Klaumo darf die Arbeit unterbrechen und sie fortsetzen, sobald die Mitwirkung vorliegt und Klaumo wieder Kapazität hat. Den Mehraufwand verrechnet Klaumo nach Aufwand (Ziffer 12.8). Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Zulässige Nutzung, Telefonie und Missbrauch
7.1Der Kunde nutzt die Lösung nur für seine gewöhnliche Geschäftstätigkeit und nur im Rahmen der Gesetze.
7.2Verboten ist insbesondere:
- die Lösung für rechtswidrige, betrügerische, belästigende, diskriminierende oder irreführende Zwecke zu nutzen;
- sich als eine andere Person, Firma oder Behörde auszugeben oder zu verschweigen, dass ein Agent spricht;
- Rechte Dritter zu verletzen, zum Beispiel Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte;
- Zugänge an Unbefugte weiterzugeben oder die Lösung Dritten zur Nutzung zu überlassen, ausser die Offerte erlaubt es;
- die Lösung oder die Systeme von Klaumo und der Drittanbieter zu stören, zu überlasten, auszuspähen oder Sicherheitsmassnahmen zu umgehen;
- die Lösung nachzubauen, um ein Konkurrenzprodukt anzubieten, oder ihre Bestandteile auszulesen, soweit das Gesetz es nicht ausdrücklich erlaubt;
- gegen Mitarbeitende von Klaumo ausfällig oder bedrohend zu werden.
7.3Werbeanrufe und Werbenachrichten. Der Kunde nutzt die Lösung und die von Klaumo bereitgestellten Nummern nicht für unverlangte Werbeanrufe und nicht für Werbenachrichten ohne Einwilligung (Art. 3 Abs. 1 lit. o und u UWG). Personen mit Sterneintrag im Telefonverzeichnis werden nicht für Werbung angerufen. Ausgehende Anrufe und Nachrichten richtet Klaumo nur ein, wenn sie schriftlich vereinbart sind und der Kunde die Einwilligungen oder die andere gesetzliche Grundlage nachweisen kann. Die Reaktivierung bestehender Kundendaten des Kunden setzt Klaumo erst nach dieser Prüfung um.
7.4Telefonnummern. Stellt Klaumo eine Nummer bereit, ist sie für die vereinbarte Lösung bestimmt. Für ausgehende Anrufe muss die Nummer auf den Kunden registriert sein; der Kunde liefert dafür die nötigen Angaben über sein Unternehmen. Angezeigt wird nur eine Nummer, die der Kunde rechtmässig nutzen darf; eine falsche oder fremde Nummer darf nicht angezeigt werden.
7.5Eigene Nummern und Portierung. Behält der Kunde seine bisherige Nummer, leitet er Anrufe an den Agenten um oder lässt die Nummer übertragen (portieren). Die Nummer gehört weiter dem Kunden. Ob eine von Klaumo bereitgestellte Nummer bei Vertragsende auf den Kunden übertragen werden kann, hängt vom Telefonanbieter ab; Klaumo unterstützt den Kunden dabei, die Kosten trägt der Kunde.
7.6Notfälle. Ein Agent ist kein Notrufdienst. Er wählt keine Notrufnummern und kann einen Notfall nicht sicher erkennen. Der Kunde sorgt dafür, dass der Agent bei Hinweisen auf einen Notfall sofort auf die Notrufnummern (112, 117, 118, 144) und auf einen Menschen verweist. Klaumo richtet diesen Verweis standardmässig ein.
7.7Zugänge. Der Kunde hält seine Zugänge geheim, gibt sie nur berechtigten Mitarbeitenden und ist für deren Nutzung verantwortlich. Er meldet einen Missbrauch oder Verdacht darauf sofort.
7.8Kontrolle. Klaumo darf die Einhaltung dieser Ziffer, der Mengen und der Limiten mit technischen Mitteln prüfen. Dafür verwendet Klaumo nur Nutzungs- und Protokolldaten (zum Beispiel Anzahl und Dauer der Gespräche, Anmeldungen, Zugriffe), keine Passwörter. Auf Gesprächsinhalte greift Klaumo nur zu, soweit es für die Fehlersuche, die Abwehr von Missbrauch oder nach den Weisungen des Kunden nötig ist (AVV). Die Daten verwendet Klaumo für keinen anderen Zweck und löscht sie nach den Fristen im Anhang 1 des AVV.
7.9Verstösst der Kunde gegen diese Ziffer, kann Klaumo die Lösung nach Ziffer 25.6 sperren, den Vertrag nach Ziffer 25.5 kündigen und Freistellung nach Ziffer 24 verlangen.
8. Abnahme und Rügen
8.1Nach der Einrichtung testet der Kunde die Lösung während 10 Arbeitstagen und meldet wesentliche Mängel schriftlich.
8.2Klaumo behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist kostenlos.
8.3Die Einrichtung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innert der Testfrist keine wesentlichen Mängel meldet oder die Lösung produktiv nutzt.
8.4Sieht die Offerte Zwischenschritte vor (zum Beispiel Konzept, Gestaltung, Texte, Inhaltsplan), gibt der Kunde jeden Schritt innert 5 Arbeitstagen frei oder meldet seine Einwände. Klaumo arbeitet nach der Freigabe weiter. Meldet der Kunde innert der Frist nichts, gilt der Schritt als freigegeben. Weil spätere Schritte auf ihm aufbauen, prüft der Kunde Zwischenschritte besonders sorgfältig.
8.5Eine Meldung beschreibt den Mangel so, dass Klaumo ihn nachvollziehen kann: was passiert ist, wann, mit welcher Nummer, in welchem Kanal und, wenn möglich, mit Bildschirmfoto oder Gesprächs-ID. Der Kunde ermöglicht Klaumo die Untersuchung.
8.6Mängel, die erst später erkennbar werden, meldet der Kunde innert 10 Arbeitstagen, nachdem er sie entdeckt hat. Sonst gilt die Leistung auch insoweit als genehmigt (Art. 370 Abs. 3 OR).
9. Support und Fehlerbehebung
9.1Klaumo ist für Kunden mit Betreuung von Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr, erreichbar, ausser an gesetzlichen Feiertagen im Kanton Aargau, per E-Mail an support@klaumo.ch und telefonisch unter +41 78 619 96 55. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich, nach Möglichkeit auch auf Französisch, Italienisch und Russisch.
9.2Klaumo antwortet auf Meldungen in der Regel am nächsten Arbeitstag.
9.3Klaumo ordnet Fehler so ein und beginnt mit der Behebung innerhalb der Servicezeiten wie folgt:
| Klasse | Beschreibung | Beginn der Behebung |
|---|---|---|
| 1 | Die Lösung ist nicht nutzbar, zum Beispiel der Agent ist für Anrufende nicht erreichbar, oder die Sicherheit ist gefährdet | am selben Arbeitstag |
| 2 | Eine wichtige Funktion ist erheblich gestört, die Lösung bleibt aber nutzbar | am nächsten Arbeitstag |
| 3 | Eine Funktion ist leicht gestört | innert 5 Arbeitstagen |
| 4 | Schönheitsfehler ohne Einfluss auf die Nutzung | mit der nächsten geplanten Anpassung |
Klaumo arbeitet danach ohne unnötigen Unterbruch bis zur Behebung oder bis zu einer Umgehungslösung. Die Zeiten sind Reaktionszeiten, keine zugesicherten Behebungszeiten.
9.4Reaktion ausserhalb der Servicezeiten gibt es nur, wenn die Offerte sie vorsieht; der Zuschlag steht in der Offerte.
9.5Für einfache Fragen (zum Beispiel Rufumleitung einrichten, Inhalte ändern) gibt Klaumo dem Kunden eine kurze Anleitung. Der Kunde nutzt sie zuerst.
9.6Für Programme Dritter, die der Kunde selbst nutzt, leistet Klaumo keinen Support, ausser für die vereinbarte Anbindung an die Lösung.
9.7Informationen zur Barrierefreiheit der Lösungen gibt Klaumo auf Anfrage.
10. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
10.1Klaumo betreibt die Lösung sorgfältig, kann aber keine bestimmte Verfügbarkeit zusichern, weil sie von Drittanbietern, Telefonnetzen und Internetverbindungen abhängt. Fällt der Agent aus, werden Anrufe nach Möglichkeit an die Mitarbeitenden des Kunden weitergeleitet.
10.2Sichert die Offerte ausdrücklich eine Verfügbarkeit zu, gilt:
- gemessen wird pro Kalendermonat; die Zeit der zulässigen Nichtverfügbarkeit zählt nicht mit;
- zulässig sind angekündigte Wartungen nach Ziffer 10.3, höhere Gewalt (Ziffer 27), Störungen der Infrastruktur des Kunden und allgemeine Störungen des Internets oder der Telefonnetze ausserhalb der Dienste, die Klaumo nutzt;
- liegt die Verfügbarkeit darunter, schreibt Klaumo dem Kunden das Doppelte der fehlenden Prozentpunkte von der Monatsgebühr des betroffenen Dienstes gut, höchstens die Monatsgebühr;
- der Kunde verlangt die Gutschrift innert 60 Tagen per E-Mail an support@klaumo.ch, sonst verfällt sie; sie wird mit der nächsten Rechnung verrechnet und nicht ausbezahlt.
10.3Geplante Wartungsarbeiten kündigt Klaumo mindestens 2 Arbeitstage vorher an, mit voraussichtlichem Zeitpunkt und Dauer, und führt sie nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeiten des Kunden durch. Arbeiten ohne Unterbruch darf Klaumo jederzeit machen.
10.4Bei Dringlichkeit, etwa um einen Fehler zu beheben oder einen Angriff abzuwehren, darf Klaumo ohne Ankündigung eingreifen und informiert den Kunden danach.
10.5Klaumo überwacht den Betrieb der Lösung und reagiert auf Störungen nach Ziffer 9.3.
10.6Klaumo schützt die Lösung und die Kundendaten mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen (Anhang 1 des AVV).
10.7Klaumo entwickelt die eingesetzten Werkzeuge laufend weiter. Klaumo darf Modelle, Stimmen, Werkzeuge und Abläufe aktualisieren, solange die vereinbarten Funktionen erhalten bleiben. Wesentliche Änderungen kündigt Klaumo so früh wie möglich an. Neue Funktionen darf Klaumo kostenlos oder gegen Aufpreis anbieten. Ändern sich dadurch die technischen Voraussetzungen beim Kunden, informiert Klaumo ihn.
10.8Übernimmt Klaumo eine Anregung des Kunden in ihre allgemeinen Werkzeuge, darf Klaumo das Ergebnis allen Kunden anbieten. Daten und Geschäftsgeheimnisse des Kunden verwendet Klaumo dafür nicht.
11. Drittanbieter
11.1Für die Lösung nutzt Klaumo Dienste von Drittanbietern, zum Beispiel für Sprache, Sprachmodelle, Telefonie, Hosting und Datenbanken. Die aktuellen Anbieter stehen im Anhang 2 des AVV. Klaumo darf einen Anbieter durch einen gleichwertigen ersetzen, wenn Zweck und Datenschutzniveau gleich bleiben. Das Verfahren dafür regelt der AVV.
11.2Für Plattformen, die die Lösung nutzt, gelten auch deren Bedingungen, zum Beispiel für WhatsApp und Instagram (Meta), Google, Shopify, die App-Stores von Apple und Google oder den Telefonanbieter. Der Kunde hält diese Bedingungen ein. Klaumo weist ihn auf die wichtigen Regeln hin.
11.3Klaumo darf Verträge mit Drittanbietern im eigenen Namen oder im Namen des Kunden schliessen, je nachdem, was die Abwicklung vereinfacht. Konten, deren Gebühren der Kunde direkt bezahlt (zum Beispiel Gebühren von Meta für WhatsApp, Werbebudgets, Shopify-Tarife, Gebühren der App-Stores, Lizenzen des Kunden), werden auf den Kunden eröffnet.
11.4Ändert ein Drittanbieter seinen Dienst, seine Preise oder stellt er ihn ein, passt Klaumo die Lösung im Rahmen der Betreuung an oder schlägt einen gleichwertigen Ersatz vor. Für Preiserhöhungen gilt Ziffer 14.2.
11.5Verlangt die Lizenz einer Open-Source-Komponente, dass darauf aufbauende Teile offengelegt werden, darf Klaumo nur diese Teile veröffentlichen. Daten, Inhalte, Einstellungen, Anweisungen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden nie veröffentlicht. Klaumo informiert den Kunden vorher.
11.6Für die Haftung gilt Ziffer 23.3.
12. Preise
12.1Es gelten die Preise der Offerte in Schweizer Franken. Die Tyche Consulting GmbH ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig, deshalb wird keine MWST verrechnet. Wird sie steuerpflichtig, verrechnet sie die MWST zusätzlich zum gesetzlichen Satz.
12.2Einrichtung. Der Preis der Einrichtung wird mit der Annahme der Offerte in Rechnung gestellt und ist vor Beginn der Arbeiten zu bezahlen. Sobald Klaumo mit den Arbeiten begonnen hat, wird er nicht zurückerstattet.
12.3Monatliche Gebühr. Die monatliche Gebühr und der allfällige Mehrverbrauch werden nach Ablauf jedes Kalendermonats nach tatsächlicher Leistung in Rechnung gestellt. Der erste Monat beginnt mit dem Tag, an dem die Lösung produktiv geht, und wird anteilig berechnet.
12.4Gebühren Dritter. Gebühren von Drittanbietern, die über die Offerte hinausgehen und die der Kunde ausdrücklich bestellt (zum Beispiel eigene Telefonnummern oder zusätzliche Lizenzen), verrechnet Klaumo zum Selbstkostenpreis weiter oder lässt sie direkt dem Kunden belasten. Gebühren nach Ziffer 11.3 bezahlt der Kunde direkt.
12.5Jahresvorauszahlung. Bezahlt der Kunde die monatliche Gebühr für 12 Monate im Voraus, verrechnet Klaumo 11 monatliche Gebühren. Der Mehrverbrauch wird weiterhin nach Ziffer 12.3 verrechnet.
12.6Anrechnung. Der Preis des Express-Checks wird an den nächsten bei Klaumo bestellten Schritt angerechnet, der Preis der Ablaufanalyse an die Umsetzung, wie in der Offerte angegeben.
12.7Geld-zurück bei der Ablaufanalyse. Findet die Ablaufanalyse weniger als 10 Stunden Einsparpotenzial pro Monat (Analyse bis 20 Personen) beziehungsweise weniger als 25 Stunden (20–50 Personen), erstattet Klaumo den Preis der Analyse zurück; Ziffer 12.2 gilt insoweit nicht.
12.8Pauschale und Aufwand. Ein Pauschalpreis deckt alles, was für die vereinbarte Leistung nötig ist. Nicht enthalten sind Mehrkosten aus unvorhersehbaren Ereignissen, aus fehlender Mitwirkung des Kunden und aus verdeckten Mängeln in Unterlagen oder Systemen des Kunden. Steht ein Preis als «ca.», «geschätzt» oder «voraussichtlich» in der Offerte oder ist nichts vereinbart, rechnet Klaumo nach tatsächlichem Aufwand zum Stundensatz der Offerte oder der aktuellen Preisliste ab.
12.9Zusatzleistungen. Leistungen, die nicht in der Offerte stehen, verrechnet Klaumo gesondert. Zuschläge für Eilaufträge oder Arbeit ausserhalb der Servicezeiten gelten nur, wenn sie in der Offerte oder in der Bestätigung des Zusatzauftrags stehen.
12.10Teilrechnungen. Bei grösseren Vorhaben, zum Beispiel einem lokalen KI-System, darf Klaumo nach den Etappen der Offerte Teilrechnungen stellen.
12.11Rücktritt des Kunden. Tritt der Kunde nach der Annahme der Offerte, aber vor Beginn der Arbeiten zurück, ohne dass Klaumo dafür einen Grund gesetzt hat, ersetzt er Klaumo die bereits angefallenen Kosten und den Aufwand. Nach Beginn der Arbeiten gilt Ziffer 12.2; für die Betreuung gilt Ziffer 25. Zwingende gesetzliche Rechte (Art. 377 und Art. 404 OR) bleiben vorbehalten.
13. Enthaltene Mengen, Mehrverbrauch und Guthaben
13.1Die enthaltenen Mengen gelten pro Kalendermonat. Nicht genutzte Mengen verfallen am Monatsende; sie werden nicht übertragen und nicht vergütet.
13.2Übersteigt die Nutzung die in der Offerte enthaltenen Mengen, verrechnet Klaumo den Mehrverbrauch zu den Preisen der Offerte.
13.3Klaumo informiert den Kunden, sobald 80 % der enthaltenen Menge eines Monats verbraucht sind.
13.4Der Mehrverbrauch eines Monats beträgt höchstens 50 % der monatlichen Gebühr. Mehr verrechnet Klaumo nur mit vorheriger schriftlicher Freigabe des Kunden. Ohne Freigabe begrenzt Klaumo die Nutzung bis zum Monatsende, und Anrufe werden an die Mitarbeitenden des Kunden weitergeleitet.
13.5Enthält die Betreuung ein Stundenkontingent (zum Beispiel Supportstunden beim Betrieb eines lokalen KI-Systems), gilt Ziffer 13.1 entsprechend. Reicht das Kontingent nicht, informiert Klaumo den Kunden so früh wie möglich. Mehr Stunden arbeitet Klaumo nur mit Zustimmung des Kunden, ausser es braucht sofortige Arbeit, um einen Schaden vom Kunden abzuwenden, und der Kunde ist nicht rechtzeitig erreichbar.
13.6Kauft der Kunde Mengen im Voraus (Vorauszahlungspakete), kann er sie während 12 Monaten ab Kauf nutzen. Danach verfallen sie ohne Ersatz.
13.7Um die Systeme und das Budget des Kunden zu schützen, darf Klaumo Limiten setzen, zum Beispiel gleichzeitige Linien und Gespräche pro Tag nach der Offerte. Stellt Klaumo eine ungewöhnliche Nutzung fest, etwa automatische Testanrufe oder Schleifen zwischen Systemen, informiert Klaumo den Kunden und darf die Nutzung bis zur Klärung begrenzen.
14. Preisanpassung
14.1Klaumo kann die monatliche Gebühr einmal pro Kalenderjahr an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) anpassen, mit einer Ankündigung von mindestens 30 Tagen.
14.2Erhöhen Drittanbieter ihre Preise für die eingesetzten Dienste um mehr als 10 %, kann Klaumo die betroffene Preiskomponente entsprechend anpassen. Klaumo kündigt dies mindestens 60 Tage vorher schriftlich an und legt die Erhöhung des Anbieters offen.
14.3Der Kunde kann den Vertrag bei jeder Preisanpassung mit der ordentlichen Frist von Ziffer 25.3 kündigen, beim Modell «Partner 12» auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Bis zum Ende des Vertrags gilt der bisherige Preis.
15. Zahlung
15.1Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
15.2Der Kunde bezahlt per Überweisung, in der Regel mit QR-Rechnung. Bietet Klaumo weitere Zahlungsmittel an (zum Beispiel Karte oder TWINT), darf der Kunde sie nutzen. Barzahlung ist ausgeschlossen.
15.3Bei neuen Kunden, bei Fremdleistungen, die Klaumo vorfinanziert (zum Beispiel Geräte), oder wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen, darf Klaumo eine Vorauszahlung bis zur Höhe der nächsten Etappe verlangen.
15.4Der Kunde darf nur mit Forderungen verrechnen, die Klaumo schriftlich anerkannt hat oder die ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat. Er darf Zahlungen nicht zurückhalten, soweit das Gesetz es erlaubt.
15.5Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der ganze Restbetrag fällig, wenn eine Rate nicht rechtzeitig bezahlt wird.
15.6Geräte, die Klaumo liefert (zum Beispiel für ein lokales KI-System), bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Klaumo. Klaumo darf den Eigentumsvorbehalt im Register am Sitz des Kunden eintragen lassen (Art. 715 ZGB); der Kunde wirkt dabei mit.
16. Zahlungsverzug
16.1Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, erhält er eine Zahlungserinnerung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist ist er ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR).
16.2Ist der Betrag 14 Tage nach der Erinnerung nicht bezahlt, kann Klaumo die Betreuung und den Betrieb des Agenten pausieren. Während der Pause werden Anrufe an die Mitarbeitenden des Kunden weitergeleitet. Die monatliche Gebühr bleibt geschuldet.
16.3Ab Verzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie die angemessenen Kosten der Eintreibung.
16.4Bleibt auch eine zweite Mahnung an die Geschäftsleitung des Kunden mit einer Frist von mindestens 10 Tagen erfolglos, darf Klaumo alle Leistungen aus allen Verträgen mit dem Kunden sofort abrechnen, den Vertrag nach Ziffer 25.5 fristlos kündigen und Ersatz des Schadens verlangen. Das Recht, die Forderung sofort gerichtlich oder auf dem Betreibungsweg geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
17. Rechte an den Ergebnissen
17.1Mit der vollständigen Bezahlung der Einrichtung gehören dem Kunden alle für ihn erstellten Ergebnisse: Programmcode, Konfigurationen, Prompts, Wissensinhalte, Dokumentation sowie alle Daten, die beim Betrieb entstehen (Aufzeichnungen, Transkripte, Anfragen, Kontakte, Auswertungen).
17.2Enthält die Lösung allgemeine Bausteine von Klaumo, die nicht nur für den Kunden erstellt wurden, erhält der Kunde daran ein unbefristetes, unentgeltliches und übertragbares Recht, sie im Rahmen seiner Lösung zu nutzen und zu ändern. Klaumo darf solche Bausteine und ihr allgemeines Wissen weiter verwenden, ohne Daten oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden. Die internen Werkzeuge und die Plattform von Klaumo, mit denen Klaumo Lösungen baut und betreibt, bleiben Eigentum von Klaumo.
17.3Klaumo übergibt dem Kunden auf Anfrage jederzeit, spätestens bei Vertragsende, Code, Konfigurationen und Daten in einem gängigen Format. Konten bei Drittanbietern, die für den Kunden eröffnet wurden, überträgt Klaumo auf Wunsch auf den Kunden.
17.4Bis zur vollständigen Bezahlung der Einrichtung darf der Kunde die Ergebnisse während der Vertragsdauer für sein Unternehmen nutzen, aber nicht weitergeben.
17.5Enthält die Lösung Bestandteile Dritter (zum Beispiel KI-Modelle, Schriften, Bilder, Plug-ins, Open-Source-Komponenten), gelten dafür die Lizenzen der Dritten. Der Kunde hält sie ein; Klaumo nennt ihm die wichtigen Bedingungen.
17.6An Inhalten, die mit KI erstellt werden, entstehen nicht immer Urheberrechte. Klaumo überträgt dem Kunden die Rechte, die entstehen. Klaumo verwendet keine fremden geschützten Werke ohne Erlaubnis, kann aber nicht ausschliessen, dass ein mit KI erstellter Inhalt einem bestehenden Werk, einer Marke oder einer realen Person ähnelt. Der Kunde prüft Namen, Logos und Abbildungen von Personen vor der Veröffentlichung (Ziffern 5.2 und 6.4).
17.7Klaumo ist nicht verpflichtet, interne Entwürfe und Arbeitsdateien nach Abschluss aufzubewahren, soweit sie nicht nach Ziffer 17.3 zu übergeben sind.
17.8Klaumo nennt den Kunden als Referenz (Name oder Logo) und setzt einen Hinweis «erstellt von Klaumo» auf Websites oder Apps des Kunden nur mit dessen schriftlicher Zustimmung. Kunden mit Berufsgeheimnis nennt Klaumo nie ohne ausdrückliche Zustimmung.
18. Verantwortung ohne Betreuung
18.1Für Störungen, die auftreten, wenn keine Betreuung (mehr) besteht, ist Klaumo nicht verantwortlich. Das gilt insbesondere nach der Kündigung der Betreuung, wenn der Kunde die Lösung selbst weiterbetreibt oder wenn er die Betreuung nie vereinbart hat.
18.2Dasselbe gilt für Störungen, die der Kunde oder ein Dritter durch Änderungen an der Lösung, an den angebundenen Systemen oder an Konten bei Drittanbietern verursacht, sowie für Änderungen, die ein Drittanbieter an seinem Dienst vornimmt, solange keine Betreuung besteht.
18.3Klaumo behebt solche Störungen auf Wunsch gegen Bezahlung nach Aufwand. Greift der Kunde während der Betreuung ohne Absprache in die Lösung ein, verrechnet Klaumo den Mehraufwand für Suche, Prüfung und Behebung ebenfalls nach Aufwand.
19. Vertraulichkeit, Fairness und Abwerbung
19.1Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse: Informationen, die nicht allgemein bekannt sind, einen wirtschaftlichen Wert haben und die die andere Seite angemessen schützt. Dazu gehören etwa Geschäftsideen, Strategien, Kundenlisten, Preise und Inhalte der Verträge, bei Klaumo auch der Aufbau ihrer Werkzeuge, Programmcode, Dokumentation und Sicherheitsangaben.
19.2Die empfangende Seite schützt diese Informationen mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, gibt sie nur Personen weiter, die sie für den Vertrag brauchen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, und nutzt sie nur für den Vertrag.
19.3Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt sind oder werden, die die empfangende Seite rechtmässig ohne Geheimhaltungspflicht von Dritten erhalten oder selbst entwickelt hat, oder die sie aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts offenlegen muss. In diesem Fall informiert sie die andere Seite vorher, soweit erlaubt.
19.4Keine Seite verbreitet über die andere unwahre oder irreführende Aussagen (Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG), auch nicht nach Vertragsende. Sachliche Kritik, die Wahrung berechtigter Interessen, gesetzliche Meldepflichten und der Gang zu Behörden und Gerichten bleiben erlaubt.
19.5Der Kunde wirbt während der Vertragsdauer und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden oder freien Mitarbeitenden von Klaumo gezielt ab, mit denen er bei der Vertragserfüllung zu tun hatte. Allgemeine Stelleninserate und Bewerbungen aus eigener Initiative gelten nicht als Abwerbung. Bei schuldhaftem Verstoss ersetzt der Kunde Klaumo den daraus entstehenden Schaden.
20. Datenschutz
20.1Soweit Klaumo Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist Klaumo Auftragsbearbeiterin und der Kunde Verantwortlicher. Es gilt der AVV.
20.2Klaumo bearbeitet die Daten nur so, wie der Kunde es selbst dürfte, und nur nach seinen Weisungen (Art. 9 DSG). Die im Anhang 2 des AVV genannten Unterauftragsbearbeiter sind mit dem Vertragsschluss genehmigt. Für Änderungen gilt das Verfahren im AVV.
20.3Personendaten werden ins Ausland nur bekanntgegeben, wenn die Voraussetzungen von Art. 16 und 17 DSG erfüllt sind: in Staaten mit angemessenem Datenschutz nach Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV), an US-Empfänger mit Zertifizierung nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework oder sonst mit den vom EDÖB anerkannten Standardvertragsklauseln samt den Anpassungen für die Schweiz und einer Prüfung der Risiken. Die Grundlage pro Anbieter steht im Anhang 2 des AVV.
20.4Klaumo informiert den Kunden sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, über jede Verletzung der Datensicherheit, die Daten des Kunden betrifft (AVV). Die Meldung an den EDÖB nach Art. 24 DSG macht der Kunde als Verantwortlicher; Klaumo unterstützt ihn dabei.
20.5Der Kunde informiert die Endnutzer nach Art. 19 DSG, insbesondere über den Einsatz von KI, die Aufzeichnung und das Transkript, die eingesetzten Unterauftragsbearbeiter, die Bekanntgabe ins Ausland und die Aufbewahrungsdauer. Klaumo liefert ihm die dafür nötigen Angaben.
20.6Für die Daten, die Klaumo für den Vertrag selbst braucht (Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Kommunikation mit dem Kunden) und für die Nutzungs- und Protokolldaten nach Ziffer 7.8, ist Klaumo selbst verantwortlich. Diese Bearbeitung ist von der Auftragsbearbeitung getrennt; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von Klaumo.
20.7Klaumo verwendet die Daten des Kunden nicht, um eigene oder fremde KI-Modelle zu trainieren, und schaltet bei den Drittanbietern das Training mit diesen Daten aus, soweit die Anbieter das ermöglichen.
20.8Klaumo darf zusammengefasste, anonyme Kennzahlen aus dem Betrieb (zum Beispiel Anteil verpasster Anrufe oder durchschnittliche Gesprächsdauer pro Branche) für Branchenvergleiche verwenden und veröffentlichen. Daraus lassen sich weder der Kunde noch Personen erkennen.
20.9Verantwortung für Daten. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des DSG für alle Daten, die er, seine Mitarbeitenden oder seine Kundinnen und Kunden in die Lösung eingeben oder über sie übermitteln. Er allein ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit, den Inhalt und die Richtigkeit dieser Daten, für die Rechtsgrundlage ihrer Bearbeitung und dafür, seine Kundinnen und Kunden und andere betroffene Personen zu informieren (Art. 19 DSG).
20.10Klaumo prüft den Inhalt dieser Daten nicht und ist dazu nicht verpflichtet. Klaumo bearbeitet sie nur nach den Weisungen des Kunden gemäss AVV.
20.11Klaumo haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Daten, für unbefugten Zugriff Dritter auf Daten und für die Bearbeitung von Daten durch Drittanbieter (zum Beispiel für KI, Sprache, Telefonie und Hosting). Diese Drittanbieter bearbeiten die Daten nach ihren eigenen Bedingungen; Klaumo wählt sie sorgfältig aus und verpflichtet sie gemäss AVV. Vorbehalten bleibt die Haftung von Klaumo für Absicht und grobe Fahrlässigkeit.
20.12Der Kunde sichert seine Daten selbst und regelmässig, insbesondere in seinen eigenen Systemen (zum Beispiel CRM, Agenda, Buchhaltung). Die Sicherungen von Klaumo dienen dem Betrieb der Lösung und ersetzen keine Datensicherung des Kunden.
20.13Der Kunde stellt Klaumo von allen Ansprüchen Dritter und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die sich aus Daten ergeben, die der Kunde, seine Mitarbeitenden oder seine Kundinnen und Kunden geliefert haben, oder aus Weisungen des Kunden. Das gilt nicht, soweit Klaumo den Anspruch durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Klaumo informiert den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch und anerkennt ihn nicht ohne Zustimmung des Kunden.
20.14Die Ziffern 20.9 bis 20.13 gelten im Rahmen von Ziffer 23.9. Die gesetzlichen Pflichten von Klaumo als Auftragsbearbeiterin nach DSG und AVV sowie die gesetzlichen Ansprüche betroffener Personen bleiben vorbehalten.
20.15Für Kunden mit Sitz in der EU oder im EWR gilt zusätzlich der Zusatz DSGVO.
21. Berufsgeheimnis
21.1Untersteht der Kunde einem Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB), zum Beispiel als Ärztin, Zahnarzt, Psychologin, Anwalt oder Notarin, gilt die Vereinbarung zum Berufsgeheimnis. Klaumo wird darin als Hilfsperson des Kunden tätig und verpflichtet alle Personen mit Zugang zu solchen Daten schriftlich zur Verschwiegenheit.
21.2Der Kunde prüft selbst, ob der Einsatz von Klaumo und der Drittanbieter nach seinem Berufsrecht zulässig ist und ob er dafür die Einwilligung seiner Patientinnen, Klienten oder Mandanten oder eine Entbindung braucht. Klaumo unterstützt ihn dabei.
21.3Agenten für solche Kunden nehmen keine Diagnosen, Krankengeschichten oder Falldetails auf, ausser die Vereinbarung zum Berufsgeheimnis erlaubt es ausdrücklich.
22. Gewährleistung
22.1Klaumo erbringt die Leistungen sorgfältig und nach dem aktuellen Stand der Technik.
22.2Mängel der Einrichtung, die der Kunde nach Ziffer 8 meldet, behebt Klaumo kostenlos. Während der Betreuung sind Fehlerbehebungen in der monatlichen Gebühr enthalten.
22.3Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandelung und Minderung, sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz es erlaubt.
22.4Ansprüche wegen Mängeln der Einrichtung verjähren 2 Jahre nach der Abnahme (Art. 371 Abs. 1 OR). Eine Nachbesserung verlängert diese Frist nicht.
22.5Für Geräte und Software Dritter gilt die Garantie des Herstellers. Der Kunde macht sie beim Hersteller geltend; Klaumo unterstützt ihn dabei.
22.6Für Antworten der KI gilt Ziffer 5.1, für Platzierungen und Werbeergebnisse Ziffer 4.8.
23. Haftung
23.1Klaumo haftet für Schäden, die sie durch eine Vertragsverletzung verursacht, pro Kalenderjahr höchstens bis zum Betrag von 12 monatlichen Gebühren. Ohne monatliche Gebühr ist die Haftung auf den Preis der Einrichtung beschränkt.
23.2Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge, verpasste Termine, Verlust und Beschädigung von Daten (Ziffer 20.11) sowie Schäden aus falschen oder unvollständigen Antworten eines KI-Agenten, die der Kunde hätte erkennen können.
23.3Klaumo haftet nicht für Ausfälle und Fehler der Drittanbieter, der Telefonnetze und des Internets, soweit Klaumo sie nicht selbst verursacht hat. Drittanbieter sind keine Hilfspersonen von Klaumo; Klaumo haftet nur für deren sorgfältige Auswahl, Instruktion und vertragliche Verpflichtung. Hat der Kunde einen Drittanbieter oder eine eingebundene Komponente selbst gewählt (Ziffer 4.9), haftet Klaumo dafür nicht.
23.4Ist eine Verfügbarkeit nach Ziffer 10.2 zugesichert, ist die Gutschrift die einzige Folge, wenn sie nicht erreicht wird.
23.5Für Leistungen, die Klaumo unentgeltlich erbringt (zum Beispiel Testzugänge oder Gefälligkeiten), haftet Klaumo nur nach Ziffer 23.9.
23.6Der Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Endnutzer können aus ihm keine Ansprüche gegen Klaumo ableiten; ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben vorbehalten.
23.7Bevor der Kunde wegen einer Vertragsverletzung Ansprüche geltend macht oder aus wichtigem Grund kündigt, setzt er Klaumo schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung von mindestens 14 Tagen, ausser das ist offensichtlich nutzlos.
23.8Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren 2 Jahre, nachdem er vom Schaden und von Klaumo als Schädigerin Kenntnis erhalten hat.
23.9Die Beschränkungen dieser AGB, insbesondere der Ziffern 18, 20.11, 22 und 23, gelten nicht bei Absicht und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben und Gesundheit (Art. 100 OR).
24. Freistellung
24.1Der Kunde stellt Klaumo von allen Ansprüchen Dritter und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die daraus entstehen, dass
- Inhalte, Vorgaben, Unterlagen oder Komponenten des Kunden Rechte Dritter verletzen (Ziffern 4.9, 5.4 und 6.2);
- Endnutzer nicht über KI oder Aufzeichnung informiert wurden oder eine nötige Einwilligung fehlt (Ziffern 5.5 und 5.6);
- der Kunde gegen Ziffer 7 verstösst, insbesondere durch Werbeanrufe oder Werbenachrichten ohne Einwilligung;
- der Kunde ein Berufsgeheimnis verletzt oder den Einsatz nach seinem Berufsrecht nicht geklärt hat (Ziffer 21.2);
- Daten oder Weisungen des Kunden einen Anspruch auslösen (Ziffer 20.13).
24.2Das gilt nicht, soweit Klaumo den Anspruch durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Klaumo informiert den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch, anerkennt ihn nicht ohne Zustimmung des Kunden und überlässt ihm auf Wunsch die Abwehr. Der Kunde unterstützt Klaumo bei der Abwehr mit den nötigen Informationen.
25. Laufzeit, Kündigung und Sperre
25.1Die Betreuung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und läuft von Monat zu Monat (Modell «Flex»). Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
25.2Wählt der Kunde in der Offerte das Modell «Partner 12» mit reduziertem Einrichtungspreis, beträgt die Mindestlaufzeit der Betreuung 12 Monate ab Start; eine Kündigung nach Ziffer 25.3 ist erstmals auf das Ende des 12. Monats möglich. Danach läuft die Betreuung wie beim Modell «Flex» weiter.
25.3Beide Seiten können die Betreuung jederzeit mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung per E-Mail genügt.
25.4Hat der Kunde mehrere Dienste, kann jeder Dienst einzeln gekündigt werden, ausser die Offerte verbindet sie ausdrücklich (zum Beispiel wegen eines Paketrabatts auf die Einrichtung).
25.5Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn die andere Seite trotz schriftlicher Mahnung wesentliche Pflichten nicht erfüllt oder in Konkurs fällt. Für Klaumo ist ein wichtiger Grund insbesondere:
- ein schwerer oder trotz Mahnung wiederholter Verstoss gegen Ziffer 7;
- die Weitergabe der Lösung oder der Zugänge an Unbefugte;
- die Nutzung der Lösung für rechtswidrige Zwecke;
- Zahlungsverzug nach Ziffer 16.4;
- ausfälliges oder bedrohendes Verhalten gegenüber Mitarbeitenden von Klaumo.
25.6Sperre. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, auf eine Rechtsverletzung (zum Beispiel nach einer Meldung über verletzte Rechte Dritter) oder bei einer Gefahr für die Sicherheit darf Klaumo die Lösung oder einzelne Teile sofort sperren oder betroffene Inhalte entfernen. Klaumo beschränkt die Sperre auf das Nötige, informiert den Kunden sofort und hebt sie auf, sobald der Grund wegfällt. Anrufe werden während der Sperre nach Möglichkeit an die Mitarbeitenden des Kunden weitergeleitet. Die monatliche Gebühr bleibt geschuldet, ausser die Sperre war unbegründet.
25.7Erlaubt zwingendes Recht eine jederzeitige Auflösung (Art. 404 OR), ersetzt die auflösende Seite der anderen den Schaden aus einer Auflösung zur Unzeit.
26. Vertragsende: Übergabe, Export und Löschung
26.1Mit dem Vertragsende endet der Betrieb der Lösung durch Klaumo. Der Kunde stellt die Rufumleitungen auf seine eigenen Nummern zurück; Klaumo hilft ihm dabei.
26.2Nach Vertragsende übergibt Klaumo dem Kunden die Ergebnisse und Daten gemäss Ziffer 17.3. 30 Tage nach Vertragsende löscht Klaumo die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Einzelheiten regelt der AVV.
26.3Während dieser 30 Tage nutzt Klaumo die Daten nur für die Übergabe. Ein weiterer Betrieb der Lösung braucht eine neue Vereinbarung.
26.4Konten bei Drittanbietern überträgt Klaumo auf Wunsch nach Ziffer 17.3, Telefonnummern nach Ziffer 7.5.
26.5Vertrags- und Rechnungsunterlagen bewahrt Klaumo so lange auf, wie das Gesetz es verlangt (Art. 958f OR).
27. Höhere Gewalt
27.1Keine Seite haftet für die Nichterfüllung, wenn diese auf Ereignisse ausserhalb ihrer Kontrolle zurückgeht, zum Beispiel Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, grossflächige Ausfälle von Strom, Internet, Telefonnetzen oder Cloud-Anbietern.
27.2Die betroffene Seite informiert die andere umgehend. Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses und eine angemessene Zeit für die Wiederaufnahme.
27.3Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage, können beide Seiten den betroffenen Dienst fristlos kündigen. Für die Zeit, in der Klaumo die Betreuung wegen des Ereignisses gar nicht erbringen kann, wird keine monatliche Gebühr verrechnet.
28. Änderungen der AGB und der Leistungen
28.1Klaumo kann diese AGB ändern. Klaumo teilt Änderungen mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten schriftlich mit und weist dabei deutlich auf das Kündigungsrecht hin. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er bis zum Inkrafttreten mit der Frist von Ziffer 25.3 kündigen, beim Modell «Partner 12» auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Bis zum Vertragsende gelten die bisherigen AGB.
28.2Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Preis wesentlich zulasten des Kunden verschieben, insbesondere Preiserhöhungen über Ziffer 14 hinaus oder der Wegfall vereinbarter Kernfunktionen, gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
28.3Änderungen des AVV, der Vereinbarung zum Berufsgeheimnis und des Zusatzes DSGVO gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Für den Wechsel von Unterauftragsbearbeitern gilt das Verfahren im AVV.
29. Partner und Wiederverkäufer
Bietet ein Partner die Leistungen von Klaumo seinen eigenen Kundinnen und Kunden an, gelten zusätzlich die schriftlich vereinbarten Partnerbedingungen.
30. Schlussbestimmungen
30.1Änderungen und Ergänzungen des Vertrags brauchen die Schriftform. E-Mail genügt. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
30.2Keine Seite darf den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten ohne schriftliche Zustimmung der anderen auf Dritte übertragen. Klaumo darf den Vertrag ohne Zustimmung auf eine Nachfolgegesellschaft übertragen, die ihren Betrieb übernimmt; der Kunde kann in diesem Fall nach Ziffer 25.3 kündigen.
30.3Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Lücken.
30.4Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Zwingende Vorschriften am Sitz eines Kunden in der EU oder im EWR, insbesondere die DSGVO, bleiben vorbehalten.
30.5Bei Streit suchen die Parteien zuerst während 30 Tagen eine Einigung in einem Gespräch der Geschäftsleitungen. Das Recht, dringliche Massnahmen bei Gericht zu verlangen, bleibt vorbehalten.
30.6Gerichtsstand ist der Sitz der Tyche Consulting GmbH (Eggenwil, Bezirksgericht Bremgarten AG). Klaumo darf den Kunden auch an seinem Sitz einklagen.
30.7Diese AGB gibt es auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Russisch. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.